Zweitwohnsitz anmelden – das sollten Sie dabei beachten

Haben Sie vor einen Zweitwohnsitz zu beziehen? Dann müssen Sie diesen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert und einfach. Erfahren Sie in diesem Beitrag wie Sie vorgehen müssen und was Sie beachten sollten.
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    Haben Sie vor, einen Zweitwohnsitz zu beziehen? Dann müssen Sie diesen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert und einfach. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie vorgehen müssen und was Sie beachten sollten.

    Zweitwohnsitz anmelden – so geht’s

    Ein Zweitwohnsitz ist immer der Wohnsitz, in dem Sie sich nur gelegentlich aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem Sie und Ihre Familie hauptsächlich leben. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Meldebestätigung Ihres Hauptwohnsitzes.

    Die Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes können Sie in der Regel auch bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Erstwohnsitzes beantragen. Ihr Erstwohnsitz wird immer in Ihrem Personalausweis eingetragen. Sie können jedoch mit mehreren Zweitwohnsitzen amtlich gemeldet sein.

    Die benötigten Anmeldeformulare für den Zweitwohnsitz können Sie kostenlos bei Ihrem zuständigen Amt einholen. Häufig können Sie sie auch von der Webseite des Amtes herunterladen und ausdrucken.

    In einigen Fällen ist eine Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes auch auf postalischem Weg möglich. Nähere Informationen finden Sie hierzu ebenfalls auf der Webseite Ihrer zuständigen Behörde. Sollte es möglich sein, Ihre Anmeldung auch per Post zu erledigen, fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihres Personalausweises und die Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes den Unterlagen hinzu.

    Wann wird eine Zweitwohnsteuer fällig?

    In einigen Bundesländern wird auf den Zweitwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Genaue Informationen und Auskunft dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt. Alternativ können Sie auch das Internetportal zweitwohnungssteuer.de besuchen, um konkrete Auskunft zu bekommen. Die Berechnung der Zweitwohnungssteuer kann abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich sein. Auch die Meldefristen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig – für eine verspätete Anmeldung kann Ihnen ein Bußgeld in Rechnung gestellt werden.

    Hinweis: Auch Dauercamper müssen unter Umständen eine Zweitwohnungssteuer abführen.

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