Wann macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Sinn?
Die Tierhalterhaftpflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Vermögensschutzes
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, auch kurz als Tierhalterhaftpflicht bezeichnet, gehört in die Sparte der reinen Risikoversicherungen. Das hier zugrunde liegende Risiko sind Vermögensverluste, wenn man wegen Schäden zur Kasse gebeten wird, die ein Tier angerichtet hat. Das können sowohl Personenschäden als auch Sachschäden oder Vermögensschäden sein.
Wie berechnet sich der Beitrag für die Tierhalterhaftpflicht?
Der Betrag für die Tierhalterhaftpflichtversicherung hängt direkt davon ab, welches Gefahrenpotential von dem versicherten Tier ausgeht. Dabei wird zuerst einmal nach den verschiedenen Tierarten unterschieden. Hinzu kommt bei einigen Arten noch eine Unterscheidung nach den einzelnen Rassen, was beim Hund am deutlichsten wird. Hier bieten die meisten Gesellschaften für einen Vergleich der Kosten für die Tierhalterhaftpflicht eigene Rassetabellen an.
Für einige Hunderassen wird in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ein besonderer Risikozuschlag erhoben. Das gilt vor allem für die Gattung der Kampfhunde. Damit wird das von ihnen auf der Grundlage des Charakters ausgehende erhöhte Risiko berücksichtigt. Einige Rassen der Kampfhunde können gar nicht versichert werden. Dabei handelt es sich um die Rassen, deren Züchtung und Import in Deutschland nicht erlaubt ist. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass hier das Hoheitsrecht bei den einzelnen Bundesländern liegt, es also teils gravierende regionale Unterschiede gibt.
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Hüterbiss und andere Extras in der Tierhalterhaftpflicht
Es kann in einzelnen Situationen natürlich auch dazu kommen, dass ein Hund die Aufsichtsperson verletzt, zu der es von Herrchen und Frauchen zum Beispiel für eine Kur, einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub gegeben worden ist. Dann greift die so genannte Hüterbiss-Regelung. Sie wird nicht grundsätzlich von allen Gesellschaften angeboten, sondern muss teilweise als optionales Extra mit eingebunden werden. Sie würde auch dann leisten, wenn das eigene Herrchen gebissen wird, weil es beispielsweise verhindern musste, dass sich der Hund in einen anderen verbeißt oder einen Menschen angreift.
Einige Gesellschaften geben für Hunde in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Preisnachlässe, wenn zum Beispiel nachgewiesen werden kann, dass der Halter und Versicherungsnehmer im Besitz eines Hundeführerscheins ist. Für Jagdhunde und Blindenführhunde gibt es in der Tierhalterhaftpflicht besondere Tarife, die man indiviuell bei den einzelnen Gesellschaften erfragen kann.
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