Mietkauf als günstige Vertragsvariante – das sollten Sie beachten

Mietkauf als günstige Vertragsvariante - das sollten Sie beachten | Schoeneszuhause.comEine günstige Vertragsvariante als Kaufoption eines Hauses, ist der sogenannte Mietkauf. Beim Mietkauf kann der Mieter durch Zahlung einer monatlichen Miete, die Immobilie später kaufen. Die bisher gezahlte Miete wird nach Vertragsabschluss später dem Kaufpreis  angerechnet.

Sollten Sie in Erwägung ziehen einen Mietkauf als günstige Vertragsvariante abzuschließen, sollten Sie wichtige Kriterien berücksichtigen. Im Vertrag sollte keine Verpflichtung zum Kauf geschrieben sein, sondern eine Kaufoption. Sie sollten also nicht daran gebunden sein, die Immobilie kaufen zu müssen, sondern können nach einer festgelegten Zeitspanne selbst entscheiden ob Sie das Objekt kaufen möchten oder nicht. Es ist wichtig, dass diese Frist und auch die Mietdauer vertraglich genau festgelegt wird. Beim Mietkauf beläuft sich die Mietdauer in der Regel auf 10 Jahre. Außerdem sollten Sie vor Vertragsabschluss darauf achten, dass das Verhältnis der zu zahlenden Mieten stimmig ist. Wenn der Kaufpreis nach Abzug aller gezahlten Mieten mehr als 100 Prozent über den Marktpreis liegt oder die monatliche Miete mehr als die Hälfte einer angemessenen Miete überschreitet, so ist Vorsicht geboten. In diesem Fall besteht rechtlich gesehen eine Unstimmigkeit. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der im Vertrag angegebene Kaufpreis der Immobilie angemessen ist, so können Sie sich im Zweifelsfall bei der Verbraucherschutzzentrale kundig machen. Im Vertrag sollte Ihnen zudem die Option einer vorzeitigen Kündigung eingeräumt werden. Sie können nie im Vorfeld wissen, was die nächsten Jahre auf Sie zukommt. Es kann vorkommen dass Sie irgendwann, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder durch Arbeitslosigkeit, die Miete nicht mehr zahlen können. Dieser Sachverhalt sollte deshalb im Vertrag genau geklärt werden. Fallen möglicherweise Stornierungsgebühren an, wenn Sie die Miete nicht zahlen können?

Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass der Mietkauf als günstige Vertragsvariante notariell beurkundet werden muss, sofern es sich dabei um eine Immobilie handelt.

Bild: aboutpixel.de / Zu vermieten © Uwe Dreßler

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