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Mieterhöhung – welche Umstände erlauben sie?

Mieterhöhung - welche Umstände erlauben sie? | SchoenesZuhause.comDer Mietpreis ist für viele ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Wohnung. Wenn man die richtige Wohnung gefunden hat, hofft man dass eine Mieterhöhung möglichst lange auf sich warten lässt. Aber wann darf der Vermieter eine Mieterhöhung überhaupt verlangen?

Wann darf eine Mieterhöhung erfolgen?

Der Mieter kann kann eine Mieterhöhung veranlassen, wenn er beispielsweise ein Gutachten, ein Vergleich eines Mietspiegels oder drei Vergleichswohnungen vorweisen kann – vorausgesetzt, es handelt sich bei den Vergleichswohnungen nicht um das Eigentum des Vermieters. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich mit Begründung erfolgen. Beim Vergleich sind viele Kriterien berücksichtigt werden wie Baujahr des Hauses, Lautstärke und Lage des Hauses und unter anderem die Art der Heizung. Maßgeblich sind die Mietenkosten der vergangenen vier Jahre. Lehnt sich der Vermieter an ein Gutachten eines Sachverständigen, muss er dieses der Mieterhöhungserklärung beilegen. Nimmt der Vermieter Bezug auf die drei vergleichbaren Wohnungen, darf der Mietpreis höchstens auf den der preiswertesten Wohnung erhöht werden.

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Abgesehen von der lokalen Vergleichsmiete, darf eine Mieterhöhung erfolgen, wenn an der Wohnung oder Haus Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden.

Eine Erhöhung der Miete bedarf immer das Einverständnis des Mieters

In der Mieterhöhung wird der Mieter dazu ausdrücklich aufgefordert, der Mieterhöhung zuzustimmen. Tut er das nicht, obwohl sie rechtlich und formal tadellos ist, kann er der Vermieter sie einklagen. Nach Erhalt der schriftlichen Mieterhöhung Mieterhöhung zu Beginn des dritten darauffolgenden Monats in Kraft.

Welche Fristen gibt es bei der Mieterhöhung?

Von Beginn des Mieterverhältnis oder einer zweiten Mieterhöhungen müssen immer 15 Monate liegen dazwischen liegen. Die Mieterhöhung darf nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Mieter zu viel Miete gezahlt hat, weil die Mieterhöhung unzulässig war, muss ihm das Geld vom Vermieter zurückerstattet werden. Eine Mieterhöhung ist z.B. nicht zulässig, wenn im Mietvertrag steht dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen wird.

Bei Zeitmietverträgen mit festem Zinssatz, Mietverträgen auf Lebenszeit (außer wenn eine Mieterhöhung unter Vorbehalt vereinbart wird), sowie Staffel- und Indexmieten sind Mieterhöhungen generell ausgeschlossen.

Sollten Sie von Ihrem Vermieter eine Mieterhöhung erhalten und sich nicht sicher sein, ob sie rechtmäßig in Ordnung ist, können Sie sich bei einem Mietverein beraten lassen.

© Artikelbild “Mieterhöhung – welche Umstände erlauben sie?”: Peter Kirchhoff / PIXELIO

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