Lohnt sich ein Erbbaurecht?

Wer ein Erbbaurecht erwirbt, kann auf einem fremden Grundstück bauen, muss dieses also nicht selbst erwerben. Das Erbbaurecht muss notariell beglaubigt werden und wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen und sichert so die eigentümerähnliche Stellung des Erbbauberechtigten, damit kann er das Recht belasten, verkaufen, vererben, die Immobilie selbst nutzen oder vermieten. Die Dauer eines Erbbaurecht beträgt meist auf 99 Jahre festgelegt, u.U. ist auch eine Verlängerung möglich.

Da der Erwerber den Kaufpreis für das Grundstück spart, muss er dafür kein Darlehen aufnehmen, es fallen also keine Zinskosten und keine Tilgung an. Doch umsonst ist das Recht auch wieder nicht, da hätten Sie sich zu früh gefreut. Es wird eine jährliche Nutzungsgebühr, also eine Art „Miete“ fällig, die im Schnitt 2-6 %, im Schnitt meist um die 3,5% des Grundstückswertes ausmacht und die entsprechend angepasst werden kann, wenn dies vertraglich so vereinbart ist. Hier muss man aufpassen, denn z.B. bei einer Anpassung an die Lebenshaltungskosten können die Kosten im Laufe der Jahre doch erheblich steigen.

Vor allem ein Kredit ist irgendwann mal getilgt, doch die Erbbauzinsen laufen weiter und nach dem Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude des Erbbauberechtigten gegen eine entsprechende Entschädigung an den Grundstücksbesitzer. Dies ist vor allem dann beachtenswert, wenn man ein Haus besitzt, das die Eltern oder Großeltern gebaut haben und bei dem die Frist bald ausläuft oder wenn man spät in einen Erbbauvertrag eingestiegen ist.

Wenn man eine Immobilie mit Erbbaurecht loswerden möchte, tut man sich mitunter schwer, denn die Nachfrage ist meist nicht so toll, vor allem, wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts nur noch relativ wenige Jahre beträgt. Dann lassen sich keine guten Preise mehr erzielen, erschwerend kann hinzukommen, dass in vielen Fällen der Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht gesichert hat.

Wichtig ist auch, von wem man das Erbbaurecht erwirbt, während es mit Gemeinden, kirchlichen Organisationen und gemeinnützigen Verbänden (in ca. 80% aller Fälle) relativ unproblematisch zugeht, muss man bei Privatpersonen und Immobiliengesellschaften damit rechnen, dass die das Grundstück nach Vertragsabschluss zu Geld machen wollen und dort fehlt mitunter auch die soziale Komponente und das Geschäft steht im Mittelpunkt.

Wenn Sie mit dem Gedanken an ein Erbbaurecht spielen und eine entsprechende Chance sehen, dann sollten Sie sich von einem auf Erbaurecht spezialisierten Anwalt beim Vertragsabschluss beraten lassen, eine Scheidungsanwalt wäre z.B. möglicherweise eine suboptimale Lösung, denn wie immer steckt auch hier der Teufel in den Details

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1 Kommentar

  1. Erbbaurecht hat seine Vor und Nachteile. Die man sehr gut gegeneinander Abwegen muss. Ich denke immer wer sich kein Grundstück leisten kann sollte lieber auf Miete wohnen. Gerade beim Lebenszyklus einer Immobilie bezogen auf die Laufzeit des Erbbaurechts ist es schwer zu sagen ab wann sich Investitionen nicht mehr rentieren.

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