Elterngeld beantragen
Wie beantrage ich Elterngeld?
Erwarten Sie bald Ihr Kind und möchten wissen wie Sie Elterngeld beantragen können? Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie vorgehen müssen.
Wer kann Elterngeld beantragen und wie lange steht es Ihnen zu?
Ganz gleich ob Sie der Vater oder die Mutter des Kindes sind, beide Elternteile können Elterngeld beantragen. Das Elterngeld können Sie für einen Zeitraum von zwölf bis maximal vierzehn Monate beantragen. Letzteres kann nur beantragt werden, wenn zusätzlich ein Elternteil für mindestens zwei Monate in Elternzeit geht. Sie können sich als Paar die Elternzeit natürlich auch anders aufteilen – Beispiel: Die ersten sieben Monate kümmert sich die Mutter um die Erziehung des Kindes, danach kümmert sich der Vater um die restlichen sieben Monate der Elternzeit um die Erziehung des Kindes. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein beantragen. Wenn beide Elternteile vierzehn Monate Elterngeld gleichzeitig beantragen, erhalten Sie je Elternteil nur die Hälfte des Elterngeldes.
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Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldbeitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen (Nettolohn), den Sie vor Beginn der Elternzeit hatten. Sie können je nach Höhe Ihres Einkommens 67 Prozent oder 65 Prozent von Ihrem bisherigen Nettolohn als Elterngeld erhalten. Der Mindestbetrag von Elterngeld beträgt 300 Euro, der Maximalbetrag hingegen 1800 Euro.
Arbeiten während der Elternzeit
Während der Elternzeit dürfen Sie maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Das erzielte Einkommen während der Elternzeit wird jedoch mit dem Elterngeld verrechnet.
Wo beantrage ich Elterngeld und was gibt es zu beachten?
Je nach Bundesland sind verschiedene Behörden für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig. Elterngeld-Formulare zur Antragsstellung erhalten Sie im Internet. Sie können den Antrag für Elterngeld online oder per Hand ausfüllen – in jedem Fall ist aber eine handschriftliche Unterschrift notwendig, ansonsten wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
Der frühestmögliche Zeitpunkt zur Beantragung von Elterngeld ist, sobald Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes ausgehändigt bekommen. Sie sollten mit der Antragsstellung von Elterngeld nicht zu lange warten, denn das Elterngeld wird rückwirkend für maximal drei Monate nach der Geburt gezahlt. Voraussetzung zur Auszahlung des Elterngeldes ist, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und Sie sich um die Erziehung des Kindes kümmern.
Des Weiteren muss das Original der Geburtsurkunde, sowie die Verdienstbescheinigungen mit dem Antrag zusammen eingereicht werden.
Tipp: In einigen Bundesländern können Sie nach der Elternzeit einen Antrag auf Landeselterngeld beantragen.
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