Mietnomaden
Der Feind in Ihrer Wohnung –Mietnomaden
Mietnomaden sind Feinde eines jeden Wohnungseigentümers und das Schlimme an ihnen ist – man wird sie leider häufig gar nicht so schnell wieder los, wie man sie sich “eingefangen” hat.
Mietnomaden wandern von einer Wohnung zur nächsten und hinterlassen nicht nur Mietschulden, sondern oft auch eine ruinierte Wohnung und grenzenloses Chaos. In den meisten fällen, hinterlassen die Interessenten der Wohnung auf den Wohnungseigentümer beim ersten Gespräch einen vertrauenswürdigen Eindruck. Doch kaum ist der Mietvertrag unterschrieben, stellt sich schon recht schnell das böse Vorhaben – nämlich niemals Miete zahlen zu wollen – heraus. Der Vermieter sieht oft keinen Cent der Miete und er kann unter Umständen, wegen des Zahlungsrückstandes finanziell zugrunde gerichtet werden. Schließlich wollen die Banken weiterhin bedient werden und meistens vergeht noch einmal eine Weile bis man die Mietnomaden, tatsächlich nach Auspruch einer fristlosen Kündigung, wieder los wird. Es vergehen Monate oder auch in Extremfällen Jahre, bis die Mietnomaden ein neues Opfer gefunden haben und dann ihre Hochstapelei fortführen.
Werbung
Hundertprozentigen Schutz vor diesen Betrügern gibt es leider nicht. Top-10-Immobilien kann Ihnen jedoch einige Tipps geben, wie Sie Mietnomaden im Vorfeld erkennen und sich vor diesen Plagegeistern weitgehendst schützen können.
Sie sollten als Vermieter in keinem Fall auf eine Mietkaution, möglichst in Höhe von drei Monatsmieten, verzichten. Mehr dürfen Sie allerdings als Vermieter nicht verlangen und dem zukünftigen Mieter steht das Recht, zu die Mietkaution in drei gleiche Beträge in Raten an Sie zu zahlen. Alternativ ist aber auch eine Bürgschaft von Banken oder aber auch anderen Personen, möglich. Sobald ihr Mieter mit der Miete in Verzug ist und eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter ohne Erfolg bleibt, muss der Bürge für den Ausfall aufkommen.
Zu empfehlen ist außerdem sich vor Vertragsschluss, bei dem derzeitigen Vermieter oder einer Mietausfallversicherung und Auskunfteien zu erkundigen.
Aber nicht immer sind Mietrückstände ein Indiz für Mietnomaden. Natürlich können auch andere beruflich und private Gründe dazu führen, dass ein Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand ist. Sie sollte deshalb als Vermieter zügig ein Gespräch mit dem Mieter aufsuchen, denn oft stellen sich Mietrückstände auch als vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten heraus.
Gründe können zum Beispiel vorübergehende Arbeitslosigkeit oder eine Herabsetzung des Einkommens sein. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Überbrückungsgeld helfen.
Allerdings sollten bei Ihnen als Vermieter die Alarmglocken läuten, wenn es bereits zu Beginn des Mietverhältnisses schon zu Zahlungsrückständen kommt.
©Artikelbild “Mietnomaden”: Thorben Wengert | pixelio.de
Weitere Artikel zum Thema
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mietern darf vom Vermietern wegen Eigenbedarf gekündigt werden, wenn er die vermietete Wohnung für ...
Mieterhöhung – welche Umstände erlauben sie?
Der Mietpreis ist für viele ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Wohnung. Wenn ma ...
Schlüssel: Wie viele stehen dem Mieter zu?
Zu Beginn des Mietverhältnisses werden dem Mieter vom Vermieter die Schlüssel für Haustür, Wohnung, ...






Trackbacks