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Das Arbeitszimmer daheim steuerlich absetzen

Das Arbeitszimmer daheim steuerlich absetzen - jetzt wieder möglich | SchoenesZuhause.deDas Arbeitszimmer daheim – rechtliche Aspekte.

Es gab einige Zehntausend Betroffene, die sich darüber ärgerten, als der Fiskus das Absetzen der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beschränkte. Nachdem dies als verfassungswidrig erklärt wurde, ist die steuerliche Berücksichtigung der Kosten nun wieder möglich. Doch dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen?

Das beginnt bereits bei der Art des Raumes. Es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln, der durch eine Tür von den sonstigen Wohnräumen separiert werden kann. Dass damit all die Freiberufler und Kleinunternehmer benachteiligt werden, die ihren heimischen Arbeitsplatz im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer haben, scheint weder den Fiskus selbst noch die Steuerrechtler zu interessieren.

Wer die Vorrausetzung des abgeschlossenen Raums erfüllen kann, muss nachweisen, dass dieser auch wirklich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Eine pauschale Anerkennung gibt es mittlerweile für alle Lehrberufe, aber auch für Anwälte und Steuerberater.

Welche Kosten können beim Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?

Steuerlich absetzbar für das heimische Arbeitszimmer sind verschiedene Kosten. Sie beginnen bei der Kaltmiete und der darauf entfallenden Nebenkosten, die anteilig für die Fläche des Arbeitsraumes berücksichtigt werden. Diese anteilige Anrechnung gilt auch bei den diversen Versicherungen und beim Stromverbrauch. Ist der im eigenen Arbeitszimmer besonders hoch, kann sich unter Umständen auch die Installation eines Unterzählers zur getrennten Abrechnung lohnen.

Auch die Ausstattung des Arbeitszimmers kann steuerlich geltend gemacht werden. Dabei schlagen bereits die Kosten des Malerns, der Auslegware, der Gardinen und Vorhänge und der Lampen zu Buche. Im Einzelfall ist es sogar möglich, die Kosten für den Ausbau eines Arbeitszimmers im Eigenheim steuerlich geltend machen zu können. Dabei ist aber die Unterstützung durch einen professionellen Steuerberater in der Regel unverzichtbar und man muss dem Fiskus Einblick in die Verträge und die Rechnungen der beauftragten Handwerker gewähren.

Darüber hinaus werden berufstypische Ausstattungen berücksichtigt. Die Palette reicht hier von Aktenschränken über Zeichenmaschinen bis hin zur Kommunikations- und Computertechnik. Dabei muss man aber beachten, dass einige Ausstattungsgegenstände auf Grund ihres hohen Preises über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen.

© Artikelbild “Das Arbeitszimmer daheim steuerlich absetzen – jetzt wieder möglich”: Thorwald Hoffmann | aboutpixel.de

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