Anliegerpflichten im Frühjahr
Kaum sind die letzten Reste des Winters von den wärmenden Sonnenstrahlen des Frühjahrs zum Verschwinden gebracht worden, kommen auf den Hausbesitzer schon wieder neue Anliegerpflichten zu. Lange und strenge Winter haben die „dumme Angewohnheit“, mit steter Regelmäßigkeit Schäden an Straßen und Wegen zu hinterlassen.
Die Verkehrssicherheit muss erhalten sein
Als Grundstücksbesitzer ist man verpflichtet, auf den öffentlichen Verkehrswegen auf seinem Grundstück die Verkehrssicherheit zu erhalten. Das bedeutet, dass Schäden an Gehwegen schnellstmöglich behoben werden müssen. Handelt es sich um ungepflasterte Wege, muss man nun auch wieder dem sprießenden Unkraut zu Leibe rücken.
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Schenken Sie auch Grünanlagen Ihre Aufmerksamkeit
Auch den Grünanlagen sollte bei der Erfüllung der Anliegerpflichten im Frühjahr die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da müssen Hecken gestutzt werden, damit sie nicht in die Gehwege hinein ragen. Bäume müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden. Durch Schneelasten angebrochene Äste sind so schnell wie möglich in geeigneter Form zu sichern oder gänzlich zu entfernen.
Last but not least sollte der Besitzer von einem Mehrfamilienhaus auch einen Gang zum Trockenplatz und zum Spielplatz seiner Anlage machen und dort nach Schäden Ausschau halten. Verletzt sich ein Bewohner oder ein Gast an einem defekten Ständer des Trockenplatzes oder ein Kind an einem defekten Spielgerät, dann kann man als Hauseigentümer und damit Betreiber der Anlage sehr schnell dafür haftbar gemacht werden. Dabei sollte man auch beachten, dass öffentliche Spielplätze in bestimmten Abständen einer TÜV-Prüfung unterzogen werden müssen.
© Artikelbild “Anliegerpflichten”: Victor Stolarski | pixelio.de
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